
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in NRW aufgepasst: Wussten Sie schon, dass Ihre Maßnahmen zur digitalen Sicherheit in einer maximalen Höhe von 15.000 Euro gefördert werden können?
MID-Digitale Sicherheit ist ein Teilprogramm des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital. Mit diesem Teilprogramm kann Ihr Unternehmen eine Förderung beantragen. Dabei unterstützen unsere IT-Experten Sie gerne. Gemeinsam analysieren wir den Ist-Zustand ihrer IT-Sicherheitssysteme , erstellen Konzepte, um Sicherheitslücken dauerhaft zu beheben und ermitteln, wie ihre Mitarbeiter:innen in entsprechenden Schulungen und Fortbildungen für das Thema sensibilisiert werden können.
Die aus der Analyse abgeleiteten Lösungsansätze und Maßnahmen, aber auch die empfohlenen Schulungen und Lizenzen, sind förderungswürdig, in einem Umfang von bis zu 80%.
BEISPIELRECHNUNG GEFÄLLIG?
18.750 EUR Investition minus 15.000 EUR Förderzuschuss = nur 3.750 EUR Eigenanteil

FAQ
Das Förderprogramm ist für alle kleinen und mittleren Unternehmen geeignet, die sich noch nicht tiefergehend mit dem Thema IT-Security auseinandergesetzt haben.
Sprich: Für fast jedes KMU mit Sitz in Nordrhein Westfalen!
Kleine Unternehmen: Als kleines Unternehmen versteht man eine Firma mit weniger als 50 Mitarbeiter:innen (Vollzeitkräfte) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro. Die letzten drei Jahresabschlüsse sind dabei für die Erhebung der Daten maßgeblich.
Mittlere Unternehmen: Als mittleres Unternehmen definiert ist eine Firma mit weniger als 250 Mitarbeiter:innen (Vollzeitkräfte) und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro aufweisen.
Kleinstunternehmen: Auch Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter/innen (Vollzeitkräfte) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio haben Förderungspotenzial.
Wichtig: Für alle drei Unternehmensformen sind die letzten drei Jahresabschlüsse maßgebend.
Das Förderprogramm eignet sich nicht für Startups ohne ersten Jahresabschluss, Unternehmen die über die Förderung ihre eigenes Geschäftsmodell stärken möchten sowie Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter haben.
Sobald das Unternehmen die Gründungsphase abgeschlossen und die Eintragung im Handelsregister vollzogen hat, können Start-ups einen Förderantrag stellen.
Dafür muss ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar sein und ein erster Jahresabschluss vorliegen.
Bei der Vergabe gilt: First come - first serve!
Pro Monat ist ein Limit von 100 Anträgen gesetzt worden. Die Antragsmöglichkeit schließt zu diesem Zeitpunkt und wird im Folgemonat neu eröffnet.
Ein explizites Enddatum ist nicht vorgegeben.
Da die Förderung mit bis zu 80% extrem attraktiv ist, ist eine Herabsetzung durch das Land NRW denkbar. Wer schnell handelt, ist daher klar im Vorteil.
Die Förderung zielt ausschließlich auf die Stärkung der eigenen Systeme. Eine Förderung z. B. im Bereich der Weiterbildung zur Erweiterung des eigenen Geschäftsmodells wird nicht bewilligt.
Außerdem werden keine Hardware-Komponenten gefördert. Diese Bedingungen müssen zwingend eingehalten werden. da sonst Rückforderungen drohen können.
Verlassen Sie sich auf unsere Experten! Wir beraten und unterstützen Sie umfänglich bei allen offenen Fragen sowie der Antragsstellung.
Dabei übernehmen wir jedoch keine Haftung oder Gewähr und leisten keine rechtsverbindlichen Unterschriften. Auch ein Rechtsberatung wird durch unsere Experten nicht durchgeführt.
Da IT-Sicherheit ist ein existenzielles Thema für jedes Unternehmen darstellt, werden vier Schwerpunkte berücksichtigt:
1. Mit der IT-Sicherheit-Analyse / Infrastrukturanalyse wird der IST-Zustand der aktuellen Infrastruktur/Grad der IT-Sicherheit ermittelt. Hier gehen wir gezielt und individuell auf Ihr Unternehmen ein.
2. Im nächsten Schritt besprechen wir gemeinsam die Ergebnisse aus der Analyse und priorisieren die abgeleiteten Folgemaßnahmen. Die Umsetzung erfolgt im Anschluss an die IT-Analyse.
3. Mitarbeiter- und Awareness-Schulungen sind ein wesentlicher Bestandteil der IT-Sicherheit. Wir schulen in unserer hauseigenen HEES Akademie und schaffen Bewusstsein für IT-Sicherheit im Unternehmen.
Sämtliche Fortschritte, Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen dokumentieren wir selbstverständlich.
Dabei richten wir uns nach den Empfehlungen des BSI - achten dabei auf eine wirksame Umsetzung.
Wir stehen über die gesamte Förder-Dauer für sämtliche Fragen an Ihrer Seite!
Entscheidend für den Start ist das Datum des Beginns des Durchführungszeitraums in Ihrem Antrag bzw. dem Förderbescheid.
Bitte denken Sie daran: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen. Fangen Sie zu früh an, verlieren Sie Ihre Förderzusage.
Die Dauer des Projektes kann 6 Monate, 9 Monate oder maximal 12 Monate betragen.
Unser Förder-Tipp: Nutzen Sie immer einen möglichst langen Umsetzungszeitraum. Während Verkürzungen in der Regel kein Problem darstellen, sind überschrittene Fristen ein großes Problem. Sollten Sie mehr Zeit benötigen setzen Sie sich unbedingt mit dem lösungsorientierten Förderträger in Verbindung.
Nein, das ist leider nicht möglich! Sie können exakt einmal die Auszahlung beantragen. Achten Sie dabei bitte darauf, dass die Rechnung frei von anderen Rechnungspositionen ist.
Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich.
Auf der offiziellen Webseite: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-digitale-sicherheit
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Ihr Ansprechpartner:
📧 janis.kipping@hees.de